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Allgemeine Lieferungsbedingungen

Soweit nachstehend nicht abweichende oder ergänzende Bedingungen genannt sind, gelten die „Allgemeinen Lieferungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie”.

1. UMFANG

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. PREIS

2.1. Die Preise gelten für die Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung und ohne Mehrwertsteuer.

2.2. Bei einer Veränderung der Kostenlage, behalten wir uns prozentuale Aufschläge vor, auch bei laufenden Aufträgen.

3. ZAHLUNGEN

3.1. Zahlungen sind sofort Abzüglich 1,5 % Skonto bzw. innerhalb 5 Tage vom Rechnungsdatum netto frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Ab dem 15. Tage werden Verzugszinsen (5 % über jeweils gültigen Discontsatz) fällig. Ab 1. Mahnung werden Mahngebühren von Euro 5,00 erhoben.

3.2. Wechsel - Annahme vorbehalten - werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit, jedoch ohne Skontovergütung gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen.

3.3. Gutschriften werden ausschließlich zum Zwecke der Verrechnung erteilt. Ein Anspruch auf Auszahlung des Betrages besteht nicht.

3.4. Werden uns nach erfolgter Auftragsbestätigung Umstände über die Vermögenslage des Bestellers bekannt, die eine reibungslose finanzielle Abwicklung des Vertrages als gefährdet erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung oder Rückgabe der gelieferten Gegenstände sowie Vorauszahlung für künftige Lieferungen zu verlangen. Liegen derartige Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten vor, so können wir unter Rückgabe des Wechsels sofortige Bezahlung fordern. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

4. LIEFERFRIST

4.1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Sie verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, z. B. Betriebsstörungen, ausbleibende Zulieferung u. ä.

4.2. Bei Rahmenabschlüssen erlischt unsere Lieferpflicht, wenn der Besteller die Abrufe nicht in annähernd gleichen Zeiträumen und Mengen erteilt. Wenn nicht anders bestimmt ist, gilt eine Zeit von 12 Monaten als vereinbart. Wir sind jedoch auch nach Ablauf dieser Frist berechtigt, Abnahme der Ware oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. VERSAND, VERSICHERUNG, VERPACKUNG

5.1. Der Versand erfolgt per Post, Bahn oder Spedition nach unserer Wahl.

5.2. Die Versicherung von Lieferungen erfolgt bis Bestimmungsort zu Lasten des Bestellers durch uns.

5.3. Die Verpackung wird niedrigst berechnet. Sie kann nicht zurückgenommen werden.

6. ENTGEGENNAHME

6.1. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.

6.2. Teillieferungen sind zulässig.

6.3. Abweichungen von den Bestellmengen sind bis zu 5 v. H. hinzunehmen.

6.4. Rücklieferungen sind grundsätzlich nur mit einer Rücklieferungsnummer, die auf Anfrage von DPST vergeben wird, akzeptiert.

7. HAFTUNG UND MÄNGEL

7.1. Teile, deren Brauchbarkeit infolge Material- oder Fabrikationsfehler erheblich beeinträchtigt ist, sind nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern.

7.2. Weitergehende Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Ersatz von Folgeschäden, Zahlung von Vertragsstrafen u. a. sind ausgeschlossen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und künftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

8.2. Der Besteller kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bearbeiten und veräußern. Er ist jedoch nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Eine Pfändung der Waren durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.

8.3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware auch nach erfolgter Verarbeitung vor dem Eigentumserwerb nur in der Weise befugt, daß er seinerseits dem Drittkäufer unter Eigentumsvorbehalt liefert. Veräußert der Besteller unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, so tritt er schon jetzt, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen hiermit die Antretung an. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittabnehmern bekanntzugeben sowie zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, im Falle des Verzuges oder der Zahlungseinstellung die Tatsache der Abtretung an Drittabnehmer mitzuteilen und die Forderung selbst einzuziehen. Wenn der Abnehmer in Verzug gerät oder die Zahlungen einstellt, so sind wir ferner berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Abnehmers davon zu überzeugen, ob und in welchem Umfang Eigentumsvorbehaltsware vorhanden ist. Noch vorhandene Ware können wir zurücknehmen, ohne daß eine Zustimmung des Abnehmers bedarf.

9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

9.1. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Bremerhaven, auch bei Streitwerten über EUR 750,–.

9.2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

10. BANKKONTEN

OLB Oldenburgische Landesbank AG (BLZ 280 217 05), Kto. Nr. 212 556 3300
Volksbank Bremerhaven (BLZ 292 900 34), Kto.-Nr. 200 2220 400

11. GESCHÄFTSFÜHRER

Jürgen Behnert, Amtsgericht Bremerhaven HRB 3335 BHV

 

Bremerhaven, 01. Aug 2011

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